Türgriff

Kirchenwiedereintritt

Sie möchten wieder in die Kirche eintreten?

Herzlich willkommen!

Wo kann ich eintreten?

Sie können zwischen drei Möglichkeiten wählen:

  1. In einer Kirchengemeinde: wenden Sie sich an die Pastorin oder den Pastor der nächstliegenden evangelischen Kirche. Bei einem Eintritt werden Sie automatisch der Gemeinde Ihres ersten Wohnsitzes zugeordnet. Ein Wechsel zu jeder anderen Gemeinde ist auf Wunsch möglich.
  2. Bei einer Wiedereintrittsstelle: zum Beispiel im Advent beim Kaufhaus Dodenhof in Posthausen. In jedem Jahr gibt es freitags und samstags eine Wiedereintrittsstelle im Kaufhaus Dodenhof.
    Pastorinnen, Pastoren und Ehrenamtliche sind in dieser Zeit zum Gespräch für Sie bereit und nehmen Ihren Wiedereintritt in die evangelische Kirche direkt vor Ort auf. Sie benötigen Ihren Personalausweis und eine Bescheinigung über die Taufe und - soweit vorhanden - über den Kirchenaustritt.
  3. Sie können sich zum Wiedereintritt auch an die Superintendentur in Rotenburg wenden.
    Hier gibt es eine Wiedereintrittstelle - zu erreichen unter der Tel.Nr. 04261 6303910.

 

Kircheneintritt

Wenn Sie noch nie einer christlichen Gemeinschaft angehört haben, ist die Taufe die Voraussetzung für den Kircheneintritt.
Menschen jeglichen Alters sind zur christlichen Taufe eingeladen.

Informationen erhalten Sie vor Ort in unserer Kirchengemeinde und unter dem Stichwort Taufe.

/kg_lauenbrueck/glauben_leben/taufe

Info für Kirchenmitglieder

Die Kirchensteuer ist die wesentliche finanzielle Grundlage dafür, dass der christliche Glaube gelebt und weitergegeben wird. Mit Ihrer Kirchensteuer unterstützen Sie das Gemeindeleben und die Projekte vor Ort in Ihrer Kirchengemeinde sowie vielfältige Hilfsangebote der Diakonie.

Noch Fragen zur Kirchensteuer? ...

https://www.kirchenfinanzen.de/